de gb
de gb

Bürgerstiftung der Theaterfreunde Schwerin
Stiftungsart

Förderstiftung

Stiftungsort

Schwerin

Stiftungszweck

Kultur

Über die Stiftung

Die Bürgerstiftung der Theaterfreunde Schwerin ist die erste Bürgerstiftung an einem deutschen Theater. Sie wurde am 20. Dezember 2002 von der Gesellschaft der Freunde des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin e. V. gegründet und erhielt ihre Rechtsfähigkeit am 22. Januar 2003.

Das Stiftungsvermögen betrug bei der Gründung 65.000 Euro. Inzwischen hat es sich durch viele Zustiftungen auf fast 500.000 Euro erhöht und steigt ständig weiter.

Die Stiftung will mit ihren Mitteln helfen, das Mecklenburgische Staatstheater in seiner bisherigen Vielfalt an Angeboten zu erhalten und zu fördern.
Sie ist darauf ausgerichtet, Bürger, Firmen, Vereine und Institutionen zu gewinnen, die bereit sind, Geld als Zustiftungen für das Theater zur Verfügung zu stellen. Diese Zustiftungen können auch zur Erinnerung an verstorbene Angehörige oder auch auf den Namen von Kindern oder Enkelkindern erfolgen.
Weiter wendet sie sich an Bürger, die daran interessiert sind, ihr Vermögen voll oder zum Teil auf Dauer zu erhalten und die Erträge daraus der Allgemeinheit zu Gute kommen zu lassen. Die Stiftung steht auch für Zustiftungen zur Verfügung, die testamentarisch durch Vermächtnisse erfolgen können. Ab 25.000 Euro kann im Rahmen des Stiftungszwecks bestimmt werden, wofür die Erträge verwendet werden sollen.



Kontakt

Bürgerstiftung der Theaterfreunde Schwerin
Alter Garten 2
19055 Schwerin 

Dr. Michael Jungrichter
Vorsitzender des Stiftungsvorstandes

Telefon +49 (0)3860 723
buergerstiftung@mecklenburgisches-staatstheater.de​​​​​​
www.mecklenburgisches-staatstheater.de/buergerstiftung …